Bekanntmachung Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft
Richtlinie Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft zu den Themen Wasserwirtschaft, Flächennutzung und Stoffstrommanagement als Beitrag zur Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt.
Diese Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative Zukunftsstadt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA. Die Förderrichtlinie Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft umfasst Forschung, Entwicklung und Erprobung umsetzungsorientierter Konzepte für Wasserwirtschaft, Flächennutzung und Stoffstrommanagement als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung von Städten. Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft ergänzt die Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt vom 18. März 2016 (BAnz AT 01.04.2016 B2).
Zuwendungszweck
Weltweit leben mehr als die Hälfte, in Deutschland sogar drei von vier Menschen in Städten. Bis zum Jahr 2050 werden über 70% der Weltbevölkerung in Städten leben. Städte verbrauchen schon jetzt bis zu 80% der weltweit erzeugten Energie und sind für bis zu 70% des weltweiten Ressourcenverbrauchs verantwortlich. Das Potenzial für ressourceneffizientes Wirtschaften wird in den Städten bisher nur gering ausgeschöpft. Städte bieten jedoch hervorragende Chancen, neue und wegweisende Ansätze für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen nicht nur zu entwickeln, sondern auch in der Realität zu erproben.
Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Umsetzung der Sustainable Development Goals. Auf Initiative der Bundesregierung haben Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem Agendaprozess die Strategische Forschungs- und Innovationsagenda Zukunftsstadt (FINA) erarbeitet (http://www.bmbf.de/pub/Zukunftsstadt.pdf). Dabei wird an die erfolgreiche Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik angeschlossen. Die Städte sollen insbesondere energie- und rohstoffeffizient, klimaangepasst und sozial inklusiv weiterentwickelt werden, gleichzeitig einem hohen Umweltschutzniveau entsprechen und eine hohe Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner sichern.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Einreichung von Projektvorschlägen für Forschung und Entwicklung zu folgenden Themenbereichen aufgefordert:
- Weiterentwicklung von Infrastruktursystemen der Wasserwirtschaft im Bestand
- nachhaltiges urbanes Flächenmanagement
- urbanes Stoffstrommanagement
Die Forschung leistet einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung unserer Städte. Für ihren Erfolg muss sie anschlussfähig zur Praxis sein. Mit dieser Bekanntmachung sind deshalb interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsansätze gefordert. Sie gewährleisten Systeminnovationen, die über Einzelaspekte hinaus ein Gesamtkonzept der nachhaltigen Stadt ermöglichen. Die geförderten Projekte sollen dabei nicht nur Konzepte entwickeln, sondern diese möglichst auch praktisch erproben. Dabei gilt es, einen systemischen Ansatz zu verfolgen, der möglichst die drei genannten Themenbereiche umfasst.
Es wird erwartet, dass in den Forschungsprojekten neue Ansätze auf Ebene des Stadtquartiers entwickelt und pilothaft in der Realität erprobt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsphase soll in der Regel eine Projektlaufzeit von drei Jahren umfassen. Zum Ende der Forschungs- und Entwicklungsphase können sich die geförderten Forschungsprojekte in einem wettbewerblichen Verfahren auf eine Anschlussförderung im Rahmen einer maximal zweijährigen Umsetzungs- und Verstetigungsphase bewerben. Mit der Umsetzungs- und Verstetigungsphase soll die weitere Implementierung und Verstetigung der Ergebnisse ermöglicht werden.
Mit dem Ziel, die Übertragbarkeit und die Verwertung der Ergebnisse zu verbessern, behält das BMBF sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsphase eine ergänzende Bekanntmachung zu veröffentlichen. Mit dieser Bekanntmachung soll weiteren bis dato nicht teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit zur Beteiligung an der Fördermaßnahme ermöglicht werden. Auf Basis der laufenden Forschungsprojekte sollen dabei thematisch passfähige Vorschläge von Kommunen ausgewählt werden, in denen die entwickelten Lösungsansätze erprobt, umgesetzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Die Projektvorschläge sollen Ergebnisse aus abgeschlossenen und laufenden BMBF-Fördermaßnahmen aus den genannten Themenbereichen aufgreifen bzw. Bezüge zu diesen aufzeigen. Neben den aktuellen Förderinitiativen im Rahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt sind insbesondere die folgenden Fördermaßnahmen thematisch relevant: Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (INIS), Nachhaltiges Landmanagement‚ Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement, Zukunftsfähige Technologien und Konzepte für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft (ERWAS), r3 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle und Mineralien. Darüber hinaus sind, wo inhaltlich angemessen, Bezüge zu Programmen anderer Ressorts und zu der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Agenda 2030: Sustainable Development Goals) aufzuzeigen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/xNgQLmvzc521gceaAIS/content/xNgQLmvzc521gceaAIS/BAnz AT 14.03.2017 B6.pdf