Bekanntmachung: Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt.
Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs). Dabei wird an die erfolgreiche Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik angeschlossen. Damit sollen die Städte insbesondere energie- und rohstoffeffizient, klimaangepasst und sozial inklusiv weiterentwickelt werden, gleichzeitig also einem hohen Umweltschutzniveau entsprechen und eine hohe Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner sichern.
Ausgehend von der Hightech-Strategie hat die Bundesregierung daher Expertinnen und Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der „Nationale Plattform Zukunftsstadt“ (NPZ) zu einem Agendaprozess zusammengebracht. Das Ergebnis des Agendaprozesses ist die „Strategische Forschungs- und Innovationsagenda Zukunftsstadt“ (FINA) (http://www.bmbf.de/pub/Zukunftsstadt.pdf); ein Papier der Stakeholder an die Politik. Aufgabe der Politik ist es nun, die FINA in konkrete Initiativen umzusetzen. Diese Umsetzung wird durch die „Innovationsplattform Zukunftsstadt“ (IPZ) begleitet werden, die die bisherige NPZ ersetzt. Mit der IPZ werden priorisierte Themen der FINA aufgegriffen, forschungs- und innovationspolitische Initiativen von Ressorts, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aufeinander abgestimmt sowie der Transfer von Wissen und Technologien in die kommunale Praxis ermöglicht. Die Forschungsaktivitäten zur Umsetzung der FINA werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Leitinitiative Zukunftsstadt des 3. Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3, siehe http://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_FONA.pdf) gebündelt. Darüber hinaus leisten weitere Ressorts der Bundesregierung Beiträge im Rahmen ihrer Förderaktivitäten.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zu den in Nummer 2.1 näher aufgeführten Themen zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgefordert bzw. auf eine weitere ressortübergreifende Bekanntmachung hingewiesen:
- Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region,
- urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen,
- energieeffiziente Stadt und Quartiere (6. Energieforschungsprogramm),
- urbane Mobilität
Zu weiteren Schwerpunkten werden in den kommenden Jahren weitere Forschungsförderbekanntmachungen folgen, dabei werden derzeit z. B. die Themen Infrastrukturen, Ressourceneffiziente Stadtquartiere und Stadt-Land-Beziehungen avisiert. Dies geschieht z. B.:
- durch Themenvorschläge der Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ), die in Bezug zur FINA und dem Ziel der Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung stehen,
- mit Impulsen aus dem laufenden Wettbewerb „Zukunftsstadt“ (www.wettbewerb-zukunftsstadt.de).
Die Forschung leistet einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung unserer Städte. Für ihren Erfolg muss sie anschlussfähig zur Praxis sein. Mit dieser Bekanntmachung sind deshalb interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsansätze gefordert. Sie gewährleisten Systeminnovationen, die über Einzelaspekte hinaus ein Gesamtkonzept der nachhaltigen Stadt ermöglichen. Die geförderten Projekte sollen dabei nicht nur Konzepte entwickeln, sondern diese möglichst auch praktisch erproben. Dabei gilt es, einen systemischen Ansatz zu verfolgen, der verschiedene Themen umfasst.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1166.html