Ankündigung: Deutsch-polnische Förderbekanntmachung im September 2015
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das National Centre for Research and Development der Republik Polen planen für September 2015 die Veröffentlichung einer gemeinsamen Förderbekanntmachung im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung.
Ein Forschungsthema von großem Interesse auf beiden Seiten ist die Forschung für nachhaltige Entwicklung. Diese befasst sich mit den globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Wasserknappheit oder Rohstoffmangel. Zwischen Deutschland und Polen besteht schon seit Jahren eine vielfältige Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, etwa im Rahmen von Projekten des Bundesforschungsministeriums oder in den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union. 2011 wurde erstmalig eine gemeinsame deutsch-polnische Förderbekanntmachung von Bundesforschungsministerium (BMBF) und polnischem Wissenschaftsministerium veröffentlicht. Nun geht die bilaterale Kooperation im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung in eine neue Runde. Das BMBF und das National Centre for Research and Development der Republik Polen (NCBIR) fördern mit einer voraussichtlich zum 1. September 2015 zu veröffentlichenden Förderbekanntmachung abermals bilaterale Forschungsprojekte im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung. Dieses Mal steht allerdings die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Fokus. Ziel der Bekanntmachung ist es, die die Position KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die Anwendung zu stärken.
Mögliche Forschungsprojekte sollen aus folgenden Themenbereichen stammen:
Energieeffizienz und Klimaschutz, z.B.:
- innovative Produkte und Dienstleistungen zum Klimaschutz oder zum Schutz vor Klimawirkungen
- Technologien zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Industrieprozessen, hier vor allem Schlüsselinnovationen mit hoher Anwendungsbreite
- emissionsmindernde Bewirtschaftungsverfahren in ländlichen Räumen
- systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in wirtschaftlich bedeutenden Bereichen
Ressourceneffizienz, z.B.:
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe)
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten
- innovative Recycling- und Verwertungsverfahren
Nachhaltiges Wassermanagement, z.B.:
- innovative Verfahren der Trinkwassergewinnung
- Strategien und Technologien zur Wassereinsparung (auch Recyclingtechnologien)
- effiziente Bewässerungstechnologien
- energieeffiziente Abwasserbehandlungsverfahren und Energiegewinnung aus Abwasser
- neuartige Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (z. B. Wasser/Energie/Abfall) und ggf. Rückgewinnung von (Nähr-) Stoffen
Sozial-ökologische Forschung, z.B.:
- Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen
- nachhaltigere Produkte durch Innovationen auf der Verbraucher- sowie der Herstellerseite
Antragsberechtigt werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Besonders erwünscht ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) (Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind nachzulesen unter: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf). Bilaterale Konsortien von Antragstellern sollten mindestens ein KMU auf deutscher und polnischer Seite enthalten.
Den aktuellen Bekanntmachungstext finden Sie HIER
Eine englischsprachige Kurzfassung des Bekanntmachungstextes finden Sie hier (www.fona.de/en/20182)