Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre“
Deutschland hat sich gemäß § 3 Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2045 zur Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität verpflichtet. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Um diese Verpflichtung (nachfolgend „nationale Klimaziele“ genannt) umzusetzen, müssen nach heutigem Kenntnisstand auch Verfahren zur aktiven Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre, auch als Carbon Dioxide Removal (CDR) oder als Negative Emissions Technologies (NET) bezeichnet, zum Einsatz kommen.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Auch der 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) sieht den Einsatz von CDR, zumindest zum Ausgleich schwer abbaubarer Restemissionen, als unumgänglich an, wenn Netto-Null-CO2 oder -Treibhausgasemissionen erreicht werden sollen. Daher ist umfangreiche Forschung und Innovation zu CDR erforderlich, um die nötigen Voraussetzungen für die industrielle Entwicklung und Skalierung zu schaffen sowie einen breiten, verantwortungsvollen Einsatz zu ermöglichen.
Im Rahmen der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichten
- Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Methoden zur Entnahme von atmosphärischem Kohlendioxid (Carbon Dioxide Removal)", nachfolgend „CDRterra" genannt, und
- der Forschungsmission „Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung" der Deutschen Allianz Meeresforschung (DAM), nachfolgend „CDRmare" genannt,
wurden bereits erste wissenschaftliche Grundlagen, Befunde und Abschätzungen zur Machbarkeit sowie den möglichen Potenzialen und Risiken einzelner landbasierter und mariner CDR-Methoden und zur CDR-Thematik insgesamt erarbeitet.
Um eine solide Wissensgrundlage für forschungs-, innovations- und klimapolitische Entscheidungen zu schaffen und die weitere Entwicklung und Implementierung von CDR-Methoden voranzutreiben, besteht darüber hinausgehender Forschungsbedarf, der nicht durch die oben genannten bisherigen Fördermaßnahmen gedeckt werden konnte.
Vor diesem Hintergrund soll diese Förderrichtlinie Forschung und Innovation zur weiteren Entwicklung, Implementierung und Skalierung von CDR-Verfahren ermöglichen, intensivieren und beschleunigen, um die Bereitstellung der benötigten CDR-Kapazitäten für die Realisierung der nationalen Klimaziele zu unterstützen. Sie soll ferner die Entwicklung eines technisch und wirtschaftlich machbaren sowie gesellschaftlich akzeptablen und verantwortungsvollen Portfolios von CDR-Methoden unterstützen und begleiten.
Diese Förderrichtlinie ist Teil der Mission 2 „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen" der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung.
Die Förderrichtlinie trägt zudem zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen bei (insbesondere zu Ziel 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz" sowie auch Ziel 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur" und Ziel 15 „Leben an Land"). Sie ist Teil der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" (FONA) und dient der Erreichung des Ziels 1 „Klimaziele erreichen". Im Handlungsfeld 1 „Treibhausgase vermeiden und mindern" steht sie in direktem Zusammenhang mit der Aktion 3 „Umweltschonende Methoden der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre prüfen".
Im Einzelnen werden folgende Förderziele verfolgt:
- Wesentliche Wissenslücken zu bekannten CDR-Methoden sind zu identifizieren und zu schließen und damit das Spektrum an Lösungen für CDR zu verbreitern.
- Neuere, noch weitgehend experimentelle oder modellhafte CDR-Methoden oder gänzlich neue Ansätze oder grundlegende Innovationen für bereits bekannte Methoden sind zu entwickeln.
- Hürden auf dem Weg zur Anwendung und Skalierung entsprechender Verfahren und dem Aufbau damit verbundener Infrastrukturen sind zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zum Abbau zu entwickeln.
- Regulatorische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für eine klimawirksame Realisierung der nötigen CDR-Beiträge und entsprechender (klima-)politischer Entscheidungen sind zu untersuchen und entsprechende Empfehlungen zu entwickeln.
- Neben den Wissensgrundlagen zu einzelnen CDR-Methoden ist auch die übergreifende Bewertungskompetenz zu CDR insgesamt in Bezug auf Potenziale, Umsetzbarkeit, Erfolgsfaktoren und Risiken sowie Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitszielen und komplexen Wirkungszusammenhängen in Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu erhöhen und zu stärken.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-26-Bekanntmachung-CO2.html