KlimPro-Industrie: BMBF intensiviert Förderung innovativer Verfahren in der Grundstoffindustrie

Als großer Treibhausgasemittent muss die Grundstoffindustrie weiter den CO2-Ausstoß deutlich senken. Nur so kann sie zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 beitragen. Das BMBF weitet daher seine Förderung von „KlimPro-Industrie II“ aus.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Der Grundstoffindustrie – wie etwa der Stahlerzeugung, Grundstoffchemie, Zementherstellung, Aluminiumindustrie, Glas- und Papierherstellung – kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Denn: Der Sektor Industrie war 2022 mit rund 180 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten der zweitgrößte Treibhausgasemittent in Deutschland. Damit ist dieser Sektor für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich.

Mit der Fördermaßnahme KlimPro-Industrie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2021 anwendungsorientierte Forschung für den Technologiewandel in insgesamt 19 Projekten mit rund 30 Millionen Euro. Auch in Zukunft soll die Innovationskraft der deutschen Grundstoffindustrie gestärkt werden. Dazu baut das BMBF seine Förderung mit KlimPro-Industrie II aus.

Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen in der deutschen Grundstoffindustrie zu entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen. Hierdurch soll die Entstehung von Treibhausgasen in industriellen Prozessen minimiert werden. Mit KlimPro-Industrie II will das BMBF Forschungsprojekte fördern, die neue Ansätze aus der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem Innovationspotenzial erforschen. Dabei stehen Ansätze wie beispielsweise die Nutzung alternativer Möglichkeiten zur Bereitstellung von Prozesswärme, die Nutzung von Kohlenstoffquellen abseits von Erdöl, Erdgas und Kohle oder die Dekarbonisierung von Ausgangs- und Hilfsstoffen im Blickpunkt. Auch Ansätze, die mehrere Branchen übergreifen wie die Kopplung der Wertschöpfungsketten, die Anwendung von Querschnittstechnologien wie Wärmerückgewinnung, -speicherung und -transport) oder der Einsatz regenerativer Energieträger sind Themen im Anwendungsbereich der Richtlinie.

Projektskizzen können bis zum 31. Juli 2024 unter folgendem Link einreicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=KLIMA&b=KLIMPRO_II&t=SKI

Nähere Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahme sowie dem Bewerbungsverfahren können Förderinteressierte der Bekanntmachung entnehmen und sich bei offenen Fragen an die Ansprechpersonen wenden.