Den klimafreundlichen Wandel der Gesellschaft nachhaltig gestalten

Neues WBGU-Sondergutachten „Entwicklung und Gerechtigkeit durch Transformation: Die vier großen I

Der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat am 13. Dezember sein neues Sondergutachten „Entwicklung und Gerechtigkeit durch Transformation: Die vier großen I“ der Bundesregierung vorgelegt. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahmen das Gutachten entgegen.

Das Sondergutachten adressiert als Politikpapier die Bundesregierung und gibt Empfehlungen für die deutsche Präsidentschaft der G20.

Der WBGU zeigt Wege auf, die zu einer nachhaltigen Transformation der Weltgesellschaft und der Weltwirtschaft vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 Nachhaltigkeitszielen führen. Der WBGU stellt dabei mit seinen „vier großen I“ – Innovationen, Infrastrukturen, Investitionen und Inklusion – Anknüpfungspunkte für konkretes Handeln dar.

Im Jahr 2015 wurden von der Weltgemeinschaft sowohl das Übereinkommen von Paris für mehr Klimaschutz als auch die Agenda 2030 mit den siebzehn Nachhaltigkeitszielen verabschiedet.

Dass das Weltklimaabkommen in der jetzt vorliegenden ambitionierten Fassung verabschiedet werden konnte, daran hat die Forschung – und nicht zuletzt die Klimaforschung aus Deutschland – einen entscheidenden Anteil. Mit Klimadaten und wissenschaftlichen Analysen wurde Wissen bereitgestellt, um auf diesen Grundlagen politische Entscheidungen faktenbasiert zu treffen.

Auch bei der Formulierung der weltweit gültigen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 hatten Wissenschaft und Forschung ebenso einen entscheidenden Anteil.

Wissenschaft und Forschung werden auch die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 begleiten:

  • Bei den Nachhaltigkeitszielen müssen nicht zuletzt die Zielkonflikte genauer identifiziert werden: die 17 Zielbereiche mit ihren 169 Zielen sind auf so vielfältige Weise miteinander verschränkt, dass die internen Widersprüche noch längst nicht überblickt werden.
  • Bei der Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans wird die Forschung sich beteiligen. Erforderlich sind etwa wissenschaftliche Analysen zu ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und ergriffenen strategischen Maßnahmen.

Mit dem WBGU-Sondergutachten werden Impulse auch für diese Prozesse erwartet. Weitere Informationen zum Gutachten befinden sich auf der Internetseite des WBGU.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung („Erdgipfel von Rio“) von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Der WBGU wird gemeinsam vom BMBF und BMUB betreut und finanziert.

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.bmbf.de/de/forschung-zu-klimaschutz-und-klimawirkungen-365.html