Die Umweltjuristin für nachhaltige Gesetze

Doktorandin Janna Ringena klärt, wie Take-Away-Geschirr aus Kunststoff dauerhaft vermieden werden kann.

Janna Ringena ist eine der Wegbereiterinnen für weniger Plastikmüll im europäischen ToGo-Geschäft. Die Umweltjuristin erforscht, auf welche Weise Take-Away-Geschirr aus Einwegmaterial „ehrgeizig" und „dauerhaft" vermieden werden kann. Diese Ziele gibt die sogenannte Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union vor. Für Plastikmüll in der Gastronomie Europas soll, so der Wortlaut des entsprechenden Artikels 4, eine „deutliche Trendumkehr beim steigenden Verbrauch" erreicht werden.

Der Bedarf nach Regulierung ist hoch, wie allein die Menge des Plastikmülls zeigt, die weltweit an den Stränden angespült wird. Nach Einweg-Flaschen stehen To-Go-Becher und -Geschirr an zweiter und dritter Stelle. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten auf größere Umweltfreundlichkeit. Und Janna Ringena konkretisiert dies mit ihrer Dissertation juristisch.

Die Umweltrechtlerin verbindet mit ihrer Promotion ihr persönliches Engagement für ein nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Leben und ihre wissenschaftliche Arbeit. Zunächst hatte sie Steuerrecht studiert, als studentische Mitarbeitende an der Universität Münster spezialisierte sie sich auf Umweltrecht. Sie blieb dabei, weil es für sie sinnstiftend ist, der Umwelt zu ihrem Recht zu verhelfen. Ihr Promotions-Stipendium ermöglicht ihr nun ihre zukunftsweisende Forschungsarbeit. Ringena ist eine von insgesamt 14 geförderten Nachwuchs-Forschenden des „Kompetenznetzwerks Zukunftsherausforderungen des Umweltrechts" (KomUR).

Wie lässt sich die EU-Trendumkehr erreichen? „Einheitlich prozentual beziffern", so die Umweltjuristin, „lässt sich das nicht, dafür ist der Verbrauch in den einzelnen Ländern zu unterschiedlich." Entsprechend müssten national auch unterschiedliche Mengen-Maßstäbe gelten.

An einem selbst erstellten Kriterienkatalog misst Ringena, was die Länder bereits für weniger Einweg-Geschirr tun und ob dies der Richtlinie gerecht wird. Beispielhaft vergleicht sie Deutschland und Frankreich. Im Ergebnis wird ihre Arbeit den gesetzgebenden Parlamenten als Grundlage für die europarechtskonforme Umsetzung der Vorschrift dienen. Im ersten Halbjahr 2022 möchte die Umweltjuristin ihre Arbeit fertig erstellt haben.

Ob sie danach eine wissenschaftliche Karriere anstrebt oder als Richterin oder Anwältin arbeiten möchte, hat Ringena noch nicht endgültig entschieden. Klar ist indes, dass sie auf jeden Fall weiter für das Umweltrecht wirken will.