Förderung internationaler Verbundvorhaben - Nationale Bioökonomiestrategie 2021
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International 2021“
Vom 30. September 2020
Präambel
Das erste Modul der vorliegenden Förderrichtlinie „Bioökonomie International 2021" (Kooperationen mit Brasilien) ist Teil einer gemeinsamen Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Maßnahme besteht aus zwei zueinander komplementären Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich der Bioökonomiekooperation mit Brasilien.
Das BMEL wird im Rahmen dieser Initiative Projekte zum Themengebiet 2 „Medizinalpflanzen" sowie gegebenenfalls einen Teil der Projekte zum Themengebiet 1 „Industrielle Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen" fördern. Das BMBF wird ausschließlich Projekte zum Themengebiet 1 „Industrielle Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen" fördern (siehe Nummer 2). Beide Ministerien werden sich über die zu fördernden Projekte abstimmen.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie1 im internationalen Kontext zu stärken. Aufbauend auf die vormalige Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 und die Nationale Politikstrategie Bioökonomie wurde im Januar 2020 die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden können. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie" eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt (siehe Nummer 2).
Die Nationale Bioökonomiestrategie unterstützt in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke (Ernährung, stoffliche Verwertung in der industriellen Produktion und energetische Nutzung) ab. Hinzu kommt eine global steigende Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Holz und verschiedensten Arten von Agrarerzeugnissen, die direkte und indirekte Effekte für die globale Landnutzung, für das Klima, die Biodiversität und wichtige Ökosystemleistungen hat.
Zur Realisierung der Bioökonomie als einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise sind neben nationalen und europäischen insbesondere auch internationale Initiativen erforderlich. Es bedarf der weltweiten Zusammenarbeit, um die angestrebten Ziele zur Etablierung der Bioökonomie zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International) an. Ihr Ziel ist es, durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomie internationale Kooperationen zu stärken und tragfähige, aktive Partnerschaften aufzubauen. Hierbei sind neben den technologischen Fragestellungen und Entwicklungszielen im Kontext der Bioökonomie auch systemische Ansätze und sozioökonomische Aspekte von Bedeutung.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3187.html