Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie
Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie explorative FuE-Vorhaben mit dem Ziel, breit einsetzbare Plattformtechnologien für die industrielle Bioökonomie zu entwickeln. Sie müssen das Potenzial haben, bestehende biotechnologische Produktionsprozesse und Dienstleistungen zu optimieren oder neuartige Bioprozesse und Verfahrenskonzepte zu etablieren.
Am 17. Oktober 2023 findet ein Statusseminar zur Förderrichtlinie in Berlin statt. Hinweise zu Anmeldung und Programm finden Sie unter dem Link auf der rechten Seite!
Besondere Bedeutung bei der Entwicklung solcher Zukunftstechnologien wird dabei der Konvergenz verschiedener Wissenschafts- und Technologiebereiche, wie z. B. der Biotechnologie, der Nanotechnologie, der Künstlichen Intelligenz, der Robotik, der Informatik oder den Ingenieurswissenschaften, zugerechnet. Im Fokus der hier vorliegenden Förderrichtlinie mit dem „Schwerpunkt Biohybride Technologien" steht die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren, die durch die Integration von biologischen und technischen Komponenten entstehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel interdisziplinäre Verbundvorhaben mit einer Dauer von drei Jahren. Eine Beteiligung von Unternehmen ist keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben gefördert werden. Die geplanten Ansätze können sowohl eher grundlagenorientiert als auch bereits anwendungsnäher sein, müssen aber immer das Ziel der Entwicklung innovativer cutting edge-Technologien für die industrielle Bioökonomie verfolgen. Das Potenzial für eine spätere industrielle Anwendung muss bereits erkennbar sein.
Inhaltliche müssen die Ansätze dem thematischen Schwerpunkt Biohybride Technologien zuzuordnen sein.
Thematischer Schwerpunkt: Biohybride Technologien
Im Fokus der hier vorliegenden Förderrichtlinie stehen FuE-Ansätze, in denen biologische und technische Komponenten zu innovativen Produkten und zukunftsweisenden Technologien für die industrielle Bioökonomie verbunden werden. Die einzigartigen Selektivitäten und Funktionalitäten biologischer Komponenten sollen dabei mit den Vorteilen technischer Komponenten (Variabilität und Stabilität) vereint werden. Als biologische Komponenten sind in diesem Zusammenhang die molekularen Grundbausteine der Zelle (DNA, RNA, Proteine, Peptide) oder vollständige prokaryotische oder eukaryotische Zellen zu verstehen. Technische Komponenten können verschiedene Arten von Oberflächen, Polymeren oder auch andere Materialien sein.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zeigen die folgenden Beispiele mögliche Anwendungsfelder biohybrider Technologien im Bereich der industriellen Bioökonomie auf:
•innovative bioanalytische Verfahren
•innovative Verfahren zur Stofftrennung
•künstliche biohybride Kompartimente für die Biokatalyse
•neuartige Immobilisierungskonzepte für die Biokatalyse
•neuartige Sensorkonzepte
•neuartige Ansätze der Elektrobiotechnologie
•Ansätze der künstlichen Fotosynthese bzw. der Fotobiotechnologie
Eingereichte Projektvorschläge können sich den oben genannten beispielhaften Anwendungsfeldern widmen oder auch weitere Anwendungsbereiche adressieren, solange diese mit den förderpolitischen Zielen der Richtlinie übereinstimmen. Vorausgesetzt wird, dass der Mehrwert der anvisierten Technologie aus der Wechselwirkung zwischen den biologischen und technischen Komponenten resultiert.
Miniaturisierten und automatisierten Lösungen, die von den Vorteilen der Nanotechnologie, der Mikrofluidik oder der Mikrosystemtechnik und den verstärkten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung profitieren, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Nicht im Fokus der Förderung stehen Ansätze aus dem medizinischen Bereich (Tissue-on-a-chip, Organ-on-a-chip, Tissue Engineering, bioverträgliche Implantate, molekular-biologische Diagnostik etc.) sowie produktorientierte Ansätze der Materialforschung (modifizierte Textilien, biologisierte Kunststoffe für Anwendungen im Verpackungsbereich etc.).
Wie wird gefördert?
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Für die Beantragung der Förderung ist zunächst eine Projektskizze vorzulegen, die über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen ist. Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 3. August 2020.
Die eingereichten Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter bewertet. Auf der Grundlage der Bewertungen und der Empfehlungen der externen Gutachterinnen und Gutachter werden die für die Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt. Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderlich hohe Priorität erhalten haben, werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.
Weitere Informationen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
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