Neue Fördermaßnahme zu regionalem Phosphor-Recycling

Mit einer neuen Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) regionale Ansätze zum Phosphor-Recycling und zur Klärschlammverwertung unterstützen.

Mit einer neuen Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) regionale Ansätze zum Phosphor-Recycling und zur Klärschlammverwertung unterstützen. Durch innovative wirtschaftliche Lösungen soll ein Beitrag zur verstärkten Nutzung von Sekundärphosphor und zur Umsetzung der neuen Klärschlammverordnung geleistet werden, heißt es in der Bekanntmachung Regionales Phosphor-Recycling (RePhoR), die am 9. März im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. RePhoR ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3).

Deutschland, wie auch nahezu alle Länder der Europäischen Union (EU), hat keine eigenen Rohphosphatlagerstätten und ist deshalb vollständig auf Importe angewiesen. Dies führt zu großen Risiken bei der Versorgungssicherheit und zur Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zukünftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm. Durch Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung im Oktober 2017 hat der Gesetzgeber kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 50 000 Einwohnerwerten (EW) nach einer Übergangszeit nun grundsätzlich verpflichtet, Phosphor aus Klärschlämmen zurückzugewinnen.

An dieser Stelle setzt die BMBF-Förderbekanntmachung RePhoR an. Neben der regionalen Ausrichtung sollen laut Förderrichtlinie die großtechnische Umsetzung einer Technologie zur P-Rückgewinnung, Untersuchungen zur Qualität der P-Rezyklate sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Bilanzierungen zentrale Elemente der Konzepte zum P-Recycling sein.

Die BMBF-Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase sollen Konzepte für ein regionales P-Recycling erarbeitet werden. Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. Diese erhalten in der zweiten Phase eine Förderung zur Umsetzung. Die entwickelten und umgesetzten neuartigen P-Recycling-Konzepte sollen als Vorbild für andere Regionen mit vergleichbaren Bedingungen dienen.

Förderanträge für die Konzeptphase sind bis spätestens 29. Juni 2018 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) zu stellen. Antragsberechtigt sind neben Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Kommunen bzw. Abwasserverbände, die als Betreiber von Kläranlagen von der P-Rückgewinnungspflicht aus der novellierten Klärschlammverordnung direkt betroffen sind.

Bekanntmachung „Regionales Phosphor-Recycling (RePhoR): https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1648.html