Richtlinie zur Förderung der Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit in der Meeresforschung
Richtlinie zur Förderung der Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit in der Meeresforschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“, Bundesanzeiger vom 07.12.2021
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Im Rahmen der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung fordern das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und das Ministry of Natural Resources (MNR) der Volksrepublik China zur Einreichung von Anträgen für bilaterale Forschungsprojekte auf.
In den vergangenen 35 Jahren haben Deutschland und China eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Meeresforschung aufgebaut. 1986 wurde ein „Abkommen zur Zusammenarbeit in der Meeresforschung und -technologie" zwischen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland, dessen Nachfolger das BMBF ist, und der Staatlichen Meeresbehörde SOA der Volksrepublik China, die nun in das MNR integriert wurde, unterzeichnet. Mit der am 30. August 2012 unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung zur deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung" wurde die Kooperation weiter verstetigt. Ein deutsch-chinesischer Lenkungsausschuss kommt regelmäßig zusammen, um laufende Projektaktivitäten zu bewerten und neue Themenschwerpunkte zu identifizieren.
In den vergangenen Jahren sind neue Themenbereiche in der Meeresforschung hinzugekommen und die Entwicklung der Meerestechnik ist rapide fortgeschritten. Um die neuesten Entwicklungen und Errungenschaften in den relevanten Bereichen gemeinsam zu nutzen, beabsichtigen das BMBF und das MNR die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Am 11. Juni 2013 und am 24. Mai 2016 wurden jeweils bilaterale Förderrichtlinien veröffentlicht. Mit der hier vorliegenden Bekanntmachung folgt eine dritte Ausschreibungsrunde.
Antragsteller können in diesem Rahmen nach Maßgabe der jeweils geltenden nationalen Förderbestimmungen und -verfahren Fördermittel vom BMBF bzw. MNR erhalten. Die Ausarbeitung des Projektantrags und die Antragstellung sollen durch die deutschen und chinesischen Projektpartner gemeinsam erfolgen.
Förderziel:
Diese Förderrichtlinie setzt Themen um, die vom deutsch-chinesischen Lenkungsausschuss zur Zusammenarbeit in der Meeresforschung und -technologie im Nachgang seiner letzten gemeinsamen Sitzung identifiziert wurden. Sie soll dazu beitragen, gemeinsam Projekte für ein wissenschaftlich fundiertes Basis- und Entscheidungswissen zu folgenden Themenkomplexen zu fördern:
Bereitstellung des Wissens zur Minimierung von Schadstoffeinträgen in Küsten- und Meeresgebiete.
Bereitstellung des Wissens zur Ergreifung von Maßnahmen gegenüber dem anthropogenen Druck auf die Verletzlichkeit von Ökosystemen.
Verbesserte Vorhersage mariner Naturgefahren und deren Effekte auf Meeres- und Küstengebiete.
Erfassung der Bedeutung der Meeres- und Polargebiete als klimarelevante Quellen und Senken.
Die Förderrichtlinie steht in inhaltlichem Bezug zum Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N („Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit") und adressiert alle darin enthaltenen Schwerpunktthemen. MARE:N zielt in seiner Programmatik auf inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze zur nachhaltigen Entwicklung der Küsten-, Meeres- und Polargebiete und stellt den Transfer der Ergebnisse in die gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozesse in den Fokus der Forschungsförderung ( Mare:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit).
Außerdem unterstützt diese Förderrichtlinie die FONA-Strategie des BMBF in den Handlungsfeldern 3 „Wissen für wirksame Klimapolitik", 4 „Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume" und 5 „Natürliche Ressourcen sichern" sowie die internationalen Zielsetzungen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals − SDG) in den Bereichen „Maßnahmen zum Klimaschutz – die Widerstandkraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen stärken" (SDG 13) und „Leben unter Wasser – Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen" (SDG 14). Die Fördermaßnahme erfolgt außerdem im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.
Zuwendungszweck:
Um die Förderziele zu erreichen, werden bilaterale Projekte gefördert, die zu einem verbesserten Verständnis der zunehmenden Belastung der natürlichen Meeres- und Küstenökosysteme durch (multiple) anthropogene Einflüsse bzw. anthropogen bedingte Stressoren, der regionalen Auswirkungen von Naturgefahren, oder steuernder Prozesse des Klimawandels in Meeres- und Polarregionen beitragen. Die bilaterale Zusammenarbeit sowie der daraus folgende Nutzen und das Interesse für beide beteiligten Länder ist in der Projektbeschreibung deutlich herauszustellen. Die Projekte sollten vergleichbare Studien sowohl in China als auch in Deutschland in Betracht ziehen. Dieser Ansatz soll den gegenseitigen Erkenntnisgewinn und Ergebnisaustausch fördern sowie die Wissensbereitstellung für potentielle Anwender in beiden Ländern optimieren, um letztlich konkrete Umsetzungen beispielsweise in Form von Handlungsempfehlungen zu generieren.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-07-Bekanntmachung-MAREN.html