Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2024“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie mit Blick auf ihre internationalen Perspektiven und Kontexte zu stärken.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Das Ziel der im Januar 2020 veröffentlichten Nationalen Bioökonomiestrategie der Bundesregierung ist, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der erforderliche Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden können. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich, wie in der Nationalen Bioökonomiestrategie dargelegt, in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie" eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.
Die Nationale Bioökonomiestrategie unterstützt in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke (Ernährung, stoffliche Verwertung in der industriellen Produktion und energetische Nutzung) ab. Hinzu kommt eine global steigende Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Holz und verschiedensten Arten von Agrarerzeugnissen, die direkte und indirekte Effekte für die globale Landnutzung, für das Klima, die Biodiversität und wichtige Ökosystemleistungen hat.
Die Förderrichtlinie zahlt auf die Missionen I „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen" und II „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität" wie auch das Ziel 3 „Europäische und internationale Zusammenarbeit intensivieren" der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung ein.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/11/2023-11-24-Bekanntmachung-Bio%C3%B6konomie.html