Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Mit der Dachmarke „KMU-innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken und erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung zu gewinnen. Die KMU sollen zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Gefördert werden sollen innovative Projekte, die einen Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen leisten.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Mit dieser Förderrichtlinie wird der Klimawandel als eine der zentralen globalen Herausforderungen nun mit einem eigenständigen KMU-innovativ-Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung" adressiert und damit das an Bedeutung und Aktualität gewinnende Thema der Anpassung an den Klimawandel sichtbarer gemacht.
Die laufende ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft führt dazu, dass der Markt für Umwelttechnologien und -dienstleistungen überdurchschnittlich wächst. Angesichts des internationalen Wettbewerbs gilt es, diesen Trend zu nutzen und die führende Rolle deutscher Unternehmen, insbesondere der KMU, zu stärken und auszubauen. Hier nehmen Forschung und Entwicklung eine Schlüsselrolle ein, denn die Innovationen von heute sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit Arbeitsplätze und Lebensstandard von morgen.
KMU spielen eine bedeutende Rolle im Bereich der Klimaschutz- und Klimaanpassungstechnologien. Sie sind Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessinnovatoren, die durch neue Verfahren in der Industrie und anderen Sektoren den Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen verringern und Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel leisten können. Zudem sind sie spezielle Know-how-Träger und stellen, ganz im Sinne der Zukunftsstrategie, eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft dar.
Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Hierzu bedarf es innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie klimarelevanter Querschnittstechnologien, unter anderem für die Industrie. Gleichzeitig sind bereits heute die Folgen der Klimaänderungen in Form von Extremwetterereignissen, wie Hitze, Dürre, Starkregen oder Sturm, aber auch schleichende Veränderungen der Umwelt zu spüren. Die Entwicklung und Umsetzung umfassender Klimaschutzmaßnahmen muss deswegen durch frühzeitige Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen begleitet werden.
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung zu verbreitern. Hierzu sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten motiviert werden. Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Dabei werden neben der Industrie auch weitere relevante Handlungsfelder angesprochen. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen geschaffen werden, die Innovationen in die Anwendung, das heißt in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.
Zur Untersuchung der Zielerreichung dieser Förderrichtlinie werden folgende Indikatoren herangezogen:
- Anzahl geförderter KMU,
- Anzahl erstantragstellender KMU,
- Art der entwickelten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
- Beitrag der entwickelten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel,
- dargelegtes wirtschaftliches Verwertungspotenzial der entwickelten Verfahren, Produkte und Dienstleistungen.
Die Förderrichtlinie leistet einen Beitrag zur „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation" der Bundesregierung, sowohl zur Mission 1 „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen" als auch zur Mission 2 „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen". Weiterhin leistet sie einen Beitrag zu Ziel 1 der „Strategie für die Forschung zur Nachhaltigen Entwicklung (FONA-Strategie) – Klimaziele erreichen", sowohl zum Handlungsfeld 1 „Treibhausgase vermeiden und mindern" als auch zum Handlungsfeld 2 „Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge verbessern".
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/03/2024-03-01-Bekanntmachung-KMU-innovativ.html