Wasser für alle – eine globale Herausforderung
BMBF veröffentlicht neue Förderrichtlinie „Globale Ressource Wasser“
Die Förderrichtlinie möchte dazu beitragen, die Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Develop-ment Goals, SDGs) der Vereinten Nationen umzusetzen. Im Bereich „Wasser“ sehen diese vor, dass bis 2030 alle Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser bzw. geeigneten Sanitärsystemen erhalten und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen und Ökosysteme geschützt werden. Es sollen praktikable Lösungen erforscht werden, besonders gefragt sind dabei innovative Technologien, Dienstleistungskonzepte und Managementinstrumente sowie fachübergreifende Ansätze. Begleitende Bildungsmaßnahmen sollen das neugewonnene Wissen nachhaltig verankern sowie in andere Regionen übertragen.
Um die Ressource Wasser effizient nutzen zu können, sind wirksame Steuerungs- und Regelungssysteme erforderlich – also eine sogenannte „Good Governance“. Für die Umsetzung der Innovationen sollen auch gesellschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren untersucht werden. Die Einbeziehung der Wirtschaft ist ein zentraler Faktor. Es soll daher in Verbünden mit Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft geforscht werden.
Kennzeichnend für die Fördermaßnahme ist die Verknüpfung von lokalem und globalem Handeln. Denn in Zeiten des weltweiten Handels kommen zu den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auch die Bedürfnisse der Menschen am anderen Ende der Welt: Durch den Handel mit virtuellem Wasser sind die lokalen Wassersysteme heute global vernetzt. Wo welche Mengen Wasser zur Verfügung stehen bzw. wohin sie fließen, soll ebenfalls Teil der Forschung sein. Ziel ist es, soziale, ökologische und ökonomische Bedürfnisse so in Einklang zu bringen, dass allen Menschen ein würdiges Leben möglich wird. Denn verbesserte Lebensbedingungen vor Ort reduzieren auch den Migrationsdruck.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderschwerpunkts „Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Eine Bewerbung ist bis 15.03.2016 möglich.