BMBF-Bekanntmachung im Förderschwerpunkt Ökonomie des Klimawandels
Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt Ökonomie des Klimawandels
Mit den Beschlüssen der Weltklimakonferenz COP21 in Paris und den dabei vereinbarten ambitionierten Zielen – Begrenzung der Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C und Kohlenstoffneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts – hat die Weltgemeinschaft sich auf ambitionierte klimapolitische Ziele verständigt und die Weichen neu gestellt. Gleichwohl bleibt noch in weiten Teilen offen, wie diese Ziele auch erfolgreich erreicht werden können. So stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur nachhaltigen Gestaltung und Realisierung entsprechender Transformationspfade, zur Wirksamkeit und Effizienz klimapolitischer Instrumente und Politiken, zum Umgang mit verbleibenden Klimarisiken sowie zur erfolgreichen Gestaltung internationaler Klimapolitik. Hierzu soll die ökonomische Forschung wichtige Beiträge leisten.
Vor diesem Hintergrund wird im Förderschwerpunkt Ökonomie des Klimawandels mit dieser Bekanntmachung – anknüpfend an die Ergebnisse der ersten Phase – die Förderung fortgesetzt und weiterentwickelt. Zentraler Referenzpunkt für die weiteren Forschungsaktivitäten sind dabei die Beschlüsse der Weltklimakonferenz COP21 und entsprechende Folgeprozesse sowie laufende Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Im Einzelnen sollen
- die klimaökonomischen Forschungskompetenzen und -kapazitäten entsprechend weiter gestärkt sowie die klimaökonomische Forschungscommunity weiterentwickelt,
- der Anwendungsbezug durch eine Bearbeitung politisch, wirtschaftlich und/oder gesellschaftlich relevanter Themen und eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Stakeholdern ausgebaut,
- Kompetenzen und Strukturen zur Einbeziehung von außerakademischen Zielgruppen – vor allem auch über den Begleitprozess Dialog zur Klimaökonomie – verbessert werden.
Dabei soll die inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit – unter Beibehaltung des ökonomischen Profils des Förderschwerpunkts – in der zweiten Förderphase gezielt angeregt werden, um eine noch breitere Anschlussfähigkeit an gesellschaftliche Bedingungen und politische Debatten zu erreichen. Damit richtet sich die vorliegende Bekanntmachung explizit auch an Geistes- und Sozialwissenschaften, die Rechtswissenschaften oder auch Naturwissenschaften, die in der Zusammenarbeit mit Ökonomen zu den oben genannten Inhalten und Zielen entsprechende Beiträge leisten.
Im Hinblick auf die globale Relevanz der Klimaproblematik – in wissenschaftlicher wie auch politischer Hinsicht – und zur Stärkung des internationalen Profils der Forschungscommunity in Deutschland soll zudem eine stärkere Einbettung, Vernetzung und Sichtbarkeit der Arbeiten des Förderschwerpunkts auf internationaler Ebene erfolgen.
Gefördert werden mit dieser Bekanntmachung anwendungsorientierte und politik- sowie gesellschaftsrelevante Beiträge zu den vier nachfolgend näher beschriebenen Themenschwerpunkten (vgl. Nummer 2.1). Dabei sollen durch ein besseres Verständnis klimaökonomischer Zusammenhänge, die Erarbeitung belastbarer Datengrundlagen und aussagekräftiger Szenarien sowie die Entwicklung leistungsfähiger Instrumente und tragfähiger Lösungskonzepte, die Entscheidungsgrundlagen zu klimaökonomischen Fragen und Aufgaben in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden. Von besonderem Interesse sind dabei die konkreten Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele auf der nationalen Ebene Deutschlands bzw. auf der europäischen Ebene ergeben (insbesondere Anschlussfähigkeit an laufende Prozesse und Debatten). Im Zuge der Arbeiten dazu soll auch eine Diskussion und Vermittlung von Forschungskonzepten, -arbeiten und -ergebnissen an entsprechende Stakeholder erfolgen – z. B. über den Begleitprozess Dialog zur Klimaökonomie. Daher fördert das BMBF im Rahmen dieser Bekanntmachung außerdem ein entsprechendes Begleitvorhaben, welches den Begleitprozess ausgestaltet.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1265.html