Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Wasser-Extremereignisse"
Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Wasser-Extremereignisse" im Bundesprogramm "Wasser-Forschung und Wasser-Innovationen für Nachhaltigkeit - Wasser:N", Bundesanzeiger vom 29.01.2020
Vom 22. Januar 2020
Aufgrund des Klimawandels ist auch in Deutschland zukünftig vermehrt mit Extremereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden zu rechnen. In der jüngeren Vergangenheit haben sowohl extreme Niederschlagsereignisse als auch großflächige Überschwemmungen vermehrt zu schweren Schäden geführt. Auch die in den letzten Jahrzehnten gehäuft auftretenden Hitzeperioden und extrem trockene Sommer haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Wasserversorgung sowie auf die ökologische Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit vieler Ober-flächengewässer.
Die Förderung von Forschung und Entwicklung zu „Wasser-Extremereignissen" durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird dazu beitragen, die Folgen zu verringern und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dafür müssen Lösungen mit Hilfe neuer, fachübergreifender Forschungsansätze erarbeitet werden. Zusammen mit Anwendern aus verschiedensten Bereichen werden Anpassungen entwickelt, die die Auswirkungen von Extremereignissen auf die aquatische Umwelt und den Menschen begrenzen und gleichzeitig neue Perspektiven für die Wasserwirtschaft eröffnen.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das BMBF fördert mit dieser Maßnahme die Entwicklung und Umsetzung neuer, fach- und sektorübergreifender Ansätze zum Management hydrologischer Extreme. Ziel ist es, die nachteiligen Folgen der auch in Deutschland -vermehrt auftretenden Dürreperioden, Starkregen- und Hochwasserereignisse abzuwenden. Es sollen innovative -Monitoring-, Vorhersage- und Kommunikationskonzepte, angepasste Wasserinfrastrukturen sowie Betriebs- und -Risikomanagementstrategien zum Umgang mit gegensätzlichen hydrologischen Extremen entwickelt werden. Die hierdurch erreichte Verringerung der Risiken durch Wasser-Extremereignisse leistet einen wichtigen Beitrag zum -Erreichen der Nachhaltigkeitsziele „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen" (SDG 6), „Nachhaltige Städte und Gemeinden" (SDG 11) und „Maßnahmen zum Klimaschutz" (SDG 13). Da die gefährdeten Gebiete typischerweise durch vielschichtige Nutzungen und Interessen (Wasser-, Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Stadtplanung) geprägt sind, stellt die Entwicklung entsprechender Lösungsansätze eine große Herausforderung für Politik und Forschung dar. Die auch in Deutschland bereits deutlich spürbaren Folgen des Klimawandels verschärfen die Dringlichkeit einer schnellen und effektiven Überführung von Ergebnissen in die Anwendung.
Die Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sollen daher unter praxisnahen Bedingungen durchgeführt werden und sich an den jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen orientieren. Hierbei sollen auch die Potenziale der Digitalisierung genutzt werden. Weiterhin sollen von den Projekten wirksame Impulse zur Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und zum Dürre-, Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement ausgehen. Sowohl in städtisch als auch in ländlich geprägten Gebieten entstehen so Best Practice-Beispiele, die sich auf vergleichbare Regionen übertragen lassen. Begleitend zu den Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sind Maßnahmen zur Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit vorzusehen. Relevante Akteure aus der Wirtschaft und von Einrichtungen der Kommunen und Länder (einschließlich Betreibergesellschaften) sind von Anfang an als Verbundpartner in die Vorhaben einzubeziehen. Dabei ist die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU, ausdrücklich erwünscht.
Die Förderrichtlinie ist Teil des neuen Bundesprogramms „Wasser-Forschung und Wasser-Innovationen für Nachhaltigkeit – Wasser:N".
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/01/2835_bekanntmachung.html