18.02.2021 31.12.2030
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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel – Dritte Bekanntmachungsrunde

Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundesregierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, roh-stoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt damit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.

Lösungen für ein nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln, ist mit einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel verknüpft, da ein beträchtlicher Teil der ökonomischen Leistungsfähigkeit heutiger Industriegesellschaften auf nicht nachhaltig genutzten Ressourcen beruht. Wird die Transformation hin zu einer stärker biobasierten Wirtschaftsweise intensiviert, werden zahlreiche Veränderungsprozesse angestoßen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch mögliches Konfliktpotenzial bergen. Damit der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft gelingt, bedarf es daher weit mehr als technologischer Innovationen. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene angestoßen, verstanden und gestaltet werden.

Mit der Förderung wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis dieser Veränderungsprozesse leisten und die relevanten Zusammenhänge ganzheitlich erfassen. Dieses Wissen ist notwendig, um Entwicklungen bewerten und in eine gewünschte Richtung lenken zu können. Zum anderen sollen die Themen der Bioökonomie als sichtbares Forschungsfeld in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften etabliert werden. Die Förderung zielt darauf, Bioökonomie langfristig in der universitären Lehre und Forschung zu verankern.

Zu diesem Zweck fördert das BMBF Nachwuchsgruppen aus den genannten Wissenschaftsdisziplinen. Damit werden Impulse für die Verankerung von Bioökonomie als sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Forschungsfeld – auch innerhalb von natur- oder technikwissenschaftlich ausgerichteten Instituten – und für die Institutionalisierung einer an gesellschaftlichen Herausforderungen orientierten Perspektive auf die Bioökonomie gegeben. Die Förderung ist Teil des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel".

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben. Förmliche Förderanträge sind von der Leiterin bzw. dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, zu stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich aus der jeweiligen Themenstellung ergeben. Sofern natur- oder technikwissenschaftliche Expertise erforderlich ist, können auch Mitarbeiter/-innen mit entsprechendem Profil in die Gruppe integriert werden. Die übergeordnete Ausrichtung der Forschungsarbeiten muss einen klaren Bezug zu den Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften aufweisen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. In der Regel werden Forschungsvorhaben als Einzelprojekte bis zu fünf Jahre gefördert. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

• Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters in der Regel bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden. Eine Aufteilung der Stellen ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch für Doktorandinnen und Doktoranden können volle Stellen beantragt werden, sofern dies den Erfordernissen des Vorhabens und der Regelung an der aufnehmenden Einrichtung entspricht.

• Reisemittel können zur Feldforschung, zur Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen sowie für Vernetzungsaktivitäten im In- und Ausland beantragt werden.

• Sachmittel können zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Beschaffung bzw. Lizenzierung notwendiger Hard- und Software, für gebührenpflichtige Datensätze und Literatur, für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Datenerhebung und -auswertung, für Schulungen, für Open-Access-Publikationen, aber auch zur Dissemination von Forschungsergebnissen beantragt werden. In begründeten Fällen ist auch die Vergabe von Forschungsaufträgen möglich.

• Um internationale Kooperationen zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, zwei bis zu sechsmonatige Gastaufenthalte (Fellowships) für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Nachwuchsgruppe vorzusehen.

• Es können Mittel für Aktivitäten beantragt werden, die dem Austausch und der Vernetzung mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen, die im Rahmen der Konzepte „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" und „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie" forschen.

• Es wird empfohlen, zur Begleitung der Nachwuchsgruppen erfahrene – auch internationale – Mentorinnen oder Mentoren zu gewinnen. Ein angemessener Aufwand für jährliche Treffen mit diesen ist zuwendungsfähig.

 Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

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