Neue Förderrichtlinie zum Thema nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen
Am 13. März wurde die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Inhaltliche und administrative Fragen zur Skizzeneinreichung werden auf einer zentralen Informationsveranstaltung Ende März beantwortet.
Mit der neuen Förderrichtlinie im Rahmen der Dachmarke „Stadt-Land-Zukunft" erweitert das BMBF den räumlichen Bezug der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität". Beabsichtigt ist, im Bereich der systemischen Mobilitätsforschung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, welche für die zukunftsfähige Gestaltung der Mobilität in Regionen ein besseres Verständnis schaffen hinsichtlich (1) der Voraussetzungen zur Entfaltung des Transformationspotenzials, (2) zur Skalierbarkeit von kleinräumig erfolgreichen Maßnahmen und Prozessen, (3) der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Transformationsbereichen sowie (4) der Zuständigkeiten und Interessen beteiligter relevanter Akteure.
Auf dieser integrierten Wissensbasis sollen konkrete innovative Lösungen für die regionale nachhaltige Mobilität (weiter)entwickelt, erprobt und raumwirksam transferiert werden. Dafür können Anpassungen und Weiterentwicklungen bestehender Instrumente der transformativen Forschung (unter anderem des Reallabor-Ansatzes) erforderlich sein.
Angesprochen sind inter- und transdisziplinär arbeitende Forschungsverbünde mit antragstellenden Partnern aus Wissenschaft und Praxis und unter Beteiligung einer Metropolregion, Regiopolregion oder eines größeren interkommunalen Verbundes. Zentral und bindend für jedes Vorhaben ist die Verankerung folgender Punkte im Arbeitsprogramm:
• Entwicklung eines Leitbildes zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
• Untersuchung und Anpassung von Governance-Strukturen zur Unterstützung von Umsetzungsprozessen
• Erprobung von Reallaboren mit größerem Raumbezug
• Projektbegleitende Wirkungsevaluation von Maßnahmen und Prozessen
• Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für den zielgerichteten Transfer von Wissen, Erkenntnissen und Maßnahmen
Darüber hinaus kann der Untersuchungsgegenstand aus verschiedenen Themenschwerpunkten ausgewählt werden:
• Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle voranbringen
• Ganzheitliche Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche entwickeln
• Energiewende im Verkehr voranbringen
Die Projekte werden über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert und sollen nach Möglichkeit auf Erkenntnissen und erfolgreichen Maßnahmen der Projekte der BMBF-Fördermaßnahmen „MobilitätsWerkStadt 2025" und „MobilitätsZukunftsLabor 2050", der Fördermaßnahmen zur „Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt" sowie der europäischen Fördermaßnahme „Urban Accessibility and Connectivity" aufbauen.
Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens können Projektskizzen bis zum 14. Juni 2023 beim DLR Projektträger eingereicht werden. Zur Klärung zentraler fachlicher und administrativer Fragen zu Förderinhalten, Fördermodalitäten und insbesondere zur Skizzeneinreichung veranstaltet der Projektträger eine Online-Informationsveranstaltung am 28. März von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr. Um Anmeldung unter mobilitaet@dlr.de wird gebeten. Die Einwahldaten erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.